Rechtsanwalt Andrè Hammer aus Leipzig
Andrè Hammer – Rechtsanwalt
Fachliche Entwicklung:
- juristische Ausbildung mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht in Berlin und Brandenburg
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Kanzleigründung 1998
- im Anschluss an die Ausbildung jeweils mehrere Jahre Tätigkeit in einer renommierten deutschen Großkanzlei sowie als Referent des Vorstandes eines regionalen Kreditinstitutes in Sachsen,
- Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht 2001
- Referententätigkeit insbesondere zu kollektiv- und tarifrechtlichen Themen,
- Referent für Akademie für Betriebsräte seit 2005,
- Referent für Leipziger Fachseminare 2005 - 2007,
- Referent für Bildungsforum Sachsen seit 2008,
- Gründungsgesellschafter Bildungsforum Sachsen 2008 > www.bildungsforum-sachsen.de,
- Gründungsgesellschafter Personalservice für Kreditinstitute 2011 > www.pskgmbh.de,
- Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen
Zulassung
- an allen Amts-, Fach- und Landesgerichten sowie
- vor dem Sächsichen Oberlandesgericht in Dresden
- Vertretungsberechtigt vor allen Oberlandesgerichten
Betreuungsreferenzen
- Sozialplanabschluss der SDZ-Elsterwerda OHG 2001
- Bezirkstarifabschluss der Sparkasse Torgau-Oschatz 2002
- Liquidation der SDZ Elsterwerda OHG 2003
- Vorstand der Stiftung der Sparkasse Torgau-Oschatz 2003-2004
- Arbeitsgruppe zur tariflichen Eingruppierung in der Sparkasse 2003
- Wirtschaftsfördergesellschaft des Landkreises Torgau-Oschatz ab 2004
- Personalräte der Sparkassen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg,
- Mitteldeutsche Personalrätekonferenz der Sparkassen seit 2010
- Haustarifabschluss der DSGF Deutsche Service Gesellschaft für Finanzdienstleister mbH 2010,
- Abwicklung SV Service Center Torgau 2011,
- Interessenausgleich und Sozialplan Leipziger Volksbank 2013,
- Interessenausgleich und Sozialplan STG Sparkassentransaktionsgesellschaft Ost mbH Erzgebirge2014
- Entgeltordnung der Leipziger Volksbank 2015,
- DV zur Personalstrukturanpassung Sparkasse Oder-Spree 2015,
- DV zur Personalstrukturanpassung Sparkasse Märkisch-Oderland 2016,
Die Kanzlei
Service-Leitbild
Das Dienstleistungsspektrum anwaltlicher Beratung muss in unserer komplexen Gesellschaft über die Lösung zentraler rechtlicher Problemstellungen hinausgehen. Mandanten der HAMMER - Kanzlei werden nicht nur nach rechtlichen Aspekten beraten. Daneben werden vielmehr alle wirtschaftlichen und persönlichen Gesichtspunkte berücksichtigt, die Ihre Entscheidungsfindung beeinflussen.
Die Arbeit der Kanzlei steht dabei unter strengen Qualitätsmaßstäben:
- genaue Problemanalysen,
- flexible und kreative Lösungsansätze,
- zügige und effiziente Umsetzung,
- ständige Verfügbarkeit und Transparenz
Im Bedarfsfalle werden zur optimalen und effektiven Interessenwahrnehmung für die Mandantschaft ergänzende fachliche Kooperationen geschlossen.
Es geht um die Unterstützung Ihres Erfolges!
Gern helfe ich Ihnen bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Forderungen sowie bei der professionellen Gestaltung Ihrer Rechtsangelegenheiten. Dies gilt insbesondere im Arbeitsrecht sowie in vertraglichen und verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
In der anwaltlichen Praxis wird deutlich, dass gerade in diesen "alltäglichen" Bereichen großer Beratungs- und Betreuungsbedarf besteht, um Konflikte zielgerichtet zu vermeiden bzw. interessen- und sachgerecht zu lösen.
Für Ihr gutes Recht lohnt es sich zu kämpfen
Mein Ziel ist es dabei, aus den rechtlich zulässigen und praktisch möglichen Lösungen die für Sie jeweils individuell optimalsten Ergebnisse zu erreichen. Dabei empfiehlt sich immer die langfristige Planung bzw. strategische Gestaltung aller Rechts- und Vertragsverhältnisse.
Vorbeugen ist besser, als nach hinten zu fallen
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen und Hinweise zu häufigen Problem- stellungen sowie aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen ausgewählter Fachbereiche. Für weitere individuelle Beratung und die Lösung konkreter oder weitergehender Fragen stehen Ihnen am Ende diverse Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.
Mandantenstruktur
Im Rahmen ihrer Kompetenzschwerpunkte berät die HAMMER - Kanzlei regional wie überregional tätige Unternehmen und Verbände sowie Privatpersonen.
Die in der Kanzlei betreuten Mandanten kommen dabei aus verschiedenen Branchen, z.B.:
- Banken
- Baugewerbe
- diverse Handwerke
- Gastronomie- & Hotelgewerbe
- Immobilienverwaltung
- IT- & Technologiedienstleister
- Kunst & Kultur
- Medizin
- Sozial- und Pflegedienste
- Wirtschaftsförderer
Arbeitsrecht
Einen Schwerpunkt der rechtlichen Arbeitgeberberatung bildet regelmäßig die Planung und Umsetzung von Personalmaßnahmen. Dabei entstehen häufig Probleme, wenn rechtlicher Rat erst im Zuge gerichtlicher Auseinandersetzung gesucht wird.
Mehr erfahrenArbeitgeberberatung
Einen Schwerpunkt der rechtlichen Arbeitgeberberatung bildet regelmäßig die Planung und Umsetzung von Personalmaßnahmen. Dabei entstehen häufig Probleme, wenn rechtlicher Rat erst im Zuge gerichtlicher Auseinandersetzung gesucht wird.Merke:
Für nahezu jede Personalmaßnahme gibt es eine rechtlich zulässige Lösung. Dazu ist jedoch eine gründliche Planung und u.U. formale Vorbereitung notwendig.
Viele grundlegende Weichenstellungen zur Vermeidung späterer Streitigkeiten können durch geschickte Vertragsgestaltung und Ausübung bestehender Direktions- und Weisungsrechte erfolgen. Dazu sollten jedoch evtl. vorhandene Muster individuell u. risikogerecht gestaltet werden.
Merke:
Gezielte Verfahrensgestaltung vermeidet Risiken und langwierige Prozesse.Hinweise zu ausgewählten Schlagworten finden Sie im Schlagwortregister.
Arbeitnehmerberatung
Bei der Beratung und Vertretung von Ihnen als Arbeitnehmer geht es vor allem darum, die latent vorhandene strukturelle Überlegenheit der Arbeitgeberseite in sachlicher und psychologischer Hinsicht auszugleichen.Verhandeln Sie auf Augenhöhe!In Zeiten struktureller und konjunktureller Krisen steht dabei für die Arbeitnehmerschaft die Sicherung des Arbeitsplatzes gegen Personalabbau im Focus anwaltlicher Beratungen. Hier ist strukturiertes, sachliches und zügiges Handeln möglichst schon vor etwaigen Personalmaßnahmen geboten. Insbesondere wegen der im Arbeitsrecht geltenden kurzen Fristen sind außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten regelmäßig schnell zu prüfen.
Merke | Notfallplan Kündigung:
Bei Empfang von Kündigung oder Disziplinarmaßnahme empfiehlt sich Ruhe zu bewahren, eine (schriftliche) Begründung einzufordern, neben evtl. Empfangsbestätigungen keine Erklärungen abzugeben, und unverzüglich den Anwalt zu konsultieren.
Im Mittelpunkt der Arbeitnehmerberatung stehen neben Kündigungs- und Kündigungsfolgeschutzprozessen zunehmend wieder die Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen. Dabei sollte auch auf scheinbare Details ausreichend Wert gelegt werden.
Merke:
Jede Vereinbarung bedarf einer Willensübereinstimmung der Parteien. Ein Verragsabschluss hat meist weitreichende Folgen u. sollte wohl bedacht sein.
Gezielte Verfahrensgestaltung vermeidet Risiken und langwierige Prozesse.
Hinweise zu ausgewählten Schlagworten finden Sie im Schlagwortregister.
Kollektive Vereinbarungen
Aktuelle Diskussionen zur Entwicklung des Tarifrechts gehen weg vom Flächentarif hin zu individuellen betrieblichen Vereinbarungen. Das ist sinnvoll, solange damit keine flächendeckende Abkehr von AN-Rechten verfolgt wird.Erkennen und nutzen Sie die Chancen und Möglichkeiten kollektiver Vertragsgestaltungen. Von der HAMMER - Kanzlei werden sowohl Unternehmer und deren strategische und personalpolitische Führungskräfte als auch Gewerkschaften, Personal- & Betriebsräte und interressierte Mitarbeiter beraten.Es geht um den sinnvollen Ausgleich der Interessen an effizienten Strukturen, Wirtschaftlichkeit und Marktfähigkeit der Unternehmen einerseits und der Standort- und Arbeitsplatzsicherung andererseits.Dazu müssen Teilhabe und Verteilung wirtschaftlicher Chancen und Risiken in Unternehmen neu definiert werden.Generell gilt, daß Tarife und Betriebsvereinbarungen geeignet sind:
1. die arbeitsvertragliche Situation des Einzelnen nachhaltig zu verändern. Der verantwortungsbewußten Wahrnehmung kollektivrechtlicher Mandate durch Betriebsrat und Gewerkschaft sollte daher auch eine klare Interessendefinition der vertretenen Mitarbeiter zugrundeliegen.
2. als wirksames Instrument für eine flexible Gestaltung der bilanzwichtigen Personalkosten zu wirken. Dazu kann z.B. eine direkte Kopplung einzelner Lohnbestandteile an den Unternehmenserfolg vorgenommen werden.
3. Mitarbeitermotivation und Betriebsklima meßbar positiv zu beeinflussen. Die Akzeptanz gegenüber einer Vereinbarung ist regelmäßig höher als gegenüber einer Auseinandersetzung!
Wirtschaftsvertragsrecht
Vertragsgestaltungen spielen in unserem Alltag eine bedeutende Rolle. Durch geschickte Gestaltungen lassen sich Kosten und Mühe sparen.Wir unterstützt Sie bei der Gestaltung und Durchsetzung Ihrer persönlichen Vertragsverhältnisse
Mehr erfahrenprivate Haushalte
Vertragsgestaltungen spielen in unserem Alltag eine bedeutende Rolle. Durch geschickte Gestaltungen lassen sich Kosten und Mühe sparen.Die HAMMER-Kanzlei berät und unterstützt bei der Gestaltung und Durchsetzung Ihrer persönlichen Vertragsverhältnisse, wie z.B.:- Dienstverträge
- Ehevertrag
- Geschäftsbesorgungsverträge
- Kaufverträge
- Mietvertrag
- Kaufverträge
- u.Ä.
Unternehmensrecht
Insbesondere wiederkehrende Rechtsverhältnisse bedürfen zu Ihrer optimierten Abwicklung einer professionellen Vertragsgestaltung. Dies gilt sowohl für allgemeine als auch für besondere Geschäfts- und Vertragsbedingungen eines Unternehmens. Durch geprüfte Vertragswerke sinkt gleichzeitig Ihr Ausfall- und Prozessrisiko.Die HAMMER - Kanzlei berät und unterstützt i.R. ihrer Kernkompetenzen bei der Entwicklung individueller Vertragsmuster. So können Ihr e branchen-, kunden- und sonstigen unternehmensspezifischen Bedürfnisse und Anforderungen erarbeitet und berücksichtigt werden.
Auf diesem Wege können alle von Ihnen genutzten Vertragsklauseln auch an die laufende Rechtsprechung und Gesetzesentwicklung angepasst werden. So werden Ihre Verträge eine sichere Grundlage Ihrer täglichen Geschäfte.
Natürlich unterstützt die HAMMER - Kanzlei auch bei Verhandlung und Abschluss konkreter spezieller oder umfangreicher Vertragswerke.
Verkehrsrecht
Unverhofft kommt oft. Unfälle sind noch immer eine der unangenehmsten Unterbrechungen persönlicher Planungen. Gerade als Betroffener sollte man in einem solchen Falle Zeit und Nerven sparen um sich anderen Dingen widmen zu können.
Mehr erfahrenUnfallregulierung
Unverhofft kommt oft. Unfälle sind noch immer eine der unangenehmsten Unterbrechungen persönlicher Planungen. Gerade als Betroffener sollte man in einem solchen Falle Zeit und Nerven sparen um sich anderen Dingen widmen zu können. Um negative Folgewirkungen zu vermeiden bzw. zu minimieren sollten jedoch einige Grundregeln berücksichtigt werden. Im Übrigen empfiehlt sich auch hier professionelle Hilfe bei der Unfallbearbeitung in Anspruch zu nehmen.Merke | Notfallplan, Verhalten bei Unfällen:
Leben und Gesundheit etwaiger Beteiligter prüfen und sichern. Unfallstelle sichern, gegebenenfalls Polizei informieren.
Sie sind zur ersten Hilfe und zur Angabe Ihrer Personalien verpflichtet !!! Aber: KEINE ANGABEN ZUR SACHE, im Zweifel können Sie mich erreichen!
Feststellung aller Beteiligten (Name, Anschrift, KFZ-Kennzeichen, Versicherung) Notizen zur Unfall- und Verkehrssituation (Skizze, Datum, Uhrzeit, Wetterlage, Licht) Informieren Sie unverzüglich Ihre Versicherung und Ihren Anwalt zur Abstimmung der weiteren Schadensregulierung
Ordnungswidrigkeiten
Nicht nur bei Unfällen werden Verkehrsteilnehmer durch hoheitliche ordnungsrechtliche Verfolgung belastet. Insbesondere die wiederholt verschärften Untiefen des Punkt- und Bußgeldkataloges halten oft unerfreuliche Überraschungen bereit.Dabei können sich für den Einzelnen - neben finanziellen Einbußen - vor allem durch den drohenden Verlust der Fahrerlaubnis bzw. befristete Fahrverbote überaus harte und folgen- schwere Belastungen ergeben.
Auch bei der Eröffnung eines Owi-Verfahrens gilt:
Sie sind nur zur Angabe Ihrer Personalien verpflichtet !!! Machen Sie keine voreiligen Angaben zur Sache ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt! Lassen Sie den Sachverhalt vor Ablauf gestellter Fristen rechtlich prüfen.
Durch die gesetzliche Vorverlagerung der Eintragungswirkung verhängter Punkte auf den “Tatzeitpunkt” scheint heute eine endgültige Entschärfung wiederholter Punkteinträge durch taktische Verfahrensverzögerungen unmöglich. Insofern muß künftig i.R. laufender Verfahren noch mehr Kraft in die materielle Beseitigung der Tatvorwürfe gelegt werden.
Nach wie vor bestehen jedoch diverse Möglichkeiten, den Risiken des Owi-Rechtes im Straßenverkehr durch strategische Gestaltungen frühzeitig zu trotzen und entgegenzuwirken.
Vor allem Vielfahrer und Personen die beruflich auf ihr KFZ angewiesen sind sollten diese Möglichkeiten nutzen.